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Besteuerung von privaten Immobilienverkäufen

Besteuerung von privaten Immobilienverkäufen

Besteuerung von privaten Immobilienverkäufen

Besteuerung von privaten Immobilienverkäufen

Zu diesem Thema hat sich seit 2012 vieles grundlegend verändert. Wir möchten für Sie hier ein paar wesentliche Stichworte aufzählen:

  • Gewinne aus der Veräußerung privater Immobilien unterliegen grundsätzlich auch außerhalb der “Spekulationsfrist” von 10 Jahren der Immobilienertragsteuer (Immo-ESt).
  • Wichtig ist hier nicht nur den Grund und Boden, sondern auch Gebäude, Eigentumswohnungen und andere grundstücksgleiche Rechte wie z.B. Baurechte zu beachten.
  • Der Veräußerungsgewinn ergibt sich allgemein als Differenz von Veräußerungserlös und Anschaffungskosten.
  • Es gibt auch gewisse Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung. Prüfen Sie diese!
  • Die Einhebung und Abfuhr der Steuer erfolgt in der Regel durch Notare oder Rechtsanwälte (Parteienvertreter).

Alle Detailinformationen finden Sie hier:
https://www.bmf.gv.at/steuern/immobilien-grundstuecke/private-grundstuecksveraeusserungen.html

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Seite.

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